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Finanzielle Hilfen & Entlastungen

Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Energielage sind inzwischen sehr konkret. In der gegenwärtigen Situation sind gezielte Entlastungspakete für Haushalte und Unternehmen entscheidend, um die Kostensteigerungen zu dämpfen. Nachfolgend sind die wichtigsten aktuellen Maßnahmen zusammengestellt und mit weiterführenden Links hinterlegt.

Letzte Aktualisierung: 26.10.2023

Für Privatpersonen

Nach einem Beschluss des Bundestages im Dezember 2022 konnten die Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden. Der Bund stellte für die Hilfszahlungen insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 90 Millionen für Sachsen. 
Die Antragstellung war zwischen dem 8. Mai und 20. Oktober 2023 möglich. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) war mit den Aufgaben der Bewilligungsstelle betraut. 

Rahmendaten

  • Es wurden die Mehrkosten bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgingen. Grundlage für die Berechnung war der vorab festgelegte Referenzpreis.
  • Folgende Energieträger waren eingeschlossen: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks
  • Antragsberechtigt waren Personen des Privathaushalts, die eine Feuerstätte mit dezentralen Energieträgern zum Heizen betreiben sowie Vermieterinnen und Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften.
  • Der Entlastungszeitraum wurde vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 festgelegt.
  • Die ermittelten Referenzpreise wurden für den Vergleich der Kosten des Jahres 2021 mit jenen des Jahres 2022 herangezogen. Für eine Antragsberechtigung musste mindestens eine Verdopplung erreicht werden. 
  • Es wurden 80% der Mehrkosten, die über eine Verdopplung des Referenzpreises hinausgehen, erstattet. Die Bagatellgrenze betrug 100 Euro pro Haushalt.

Fragen und Antworten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen umfangreichen Katalog an Fragen und Antworten bereitgestellt: FAQs zu den „Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger"

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt:

Für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs – typischerweise anhand des Vorjahresverbrauchs – wird

  • beim Gas der Preis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt,
  • bei der Wärme der Preis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt,
  • beim Strom der Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Es handelt sich um Bruttopreise, d.h. alle Entgelte und Steuern sind eingeschlossen. Alle Preisbremsen gelten ab Januar 2023 und werden ab März rückwirkend ausgezahlt. Für den Energieverbrauch, der 80% des Vorjahresverbrauchs übersteigt, gelten Marktpreise.

Hinweis: Ab dem 1. März 2023 stellt die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

Mehr Informationen: 

Die Kosten für den Dezember-Abschlag für den Dezember 2022 sind vom Bund übernommen worden. Die Einmalzahlungen soll die Kundinnen und Kunden von Gas und Fernwärme entlasten und den Zeitraum bis zur Gas- und Wärmepreisbremse bis zum Jahreswechsel 2022/23 überbrücken.

Für Haushalte und Unternehmen, konkret die privaten Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden, Vereine sowie sonstige private und öffentliche Einrichtungen, entfielen mit der Dezember-Soforthilfe im Dezember 2022 die Abschläge für Gas und Wärme. Dies dämpfte den Energiepreisanstieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher. 

Mehr Informationen:

Im Rahmen des zweiten Entlastungspaketes hat die Bundesregierung eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro beschlossen. Einen Anspruch haben grundsätzlich einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. In der Regel wurde sie im September durch den Arbeitgeber mit dem Gehalt ausgezahlt. In besonderen Fällen kann die EPP auch nach Abgabe der Einkommenssteuerklärung vom Finanzamt erhalten werden. Antworten auf damit zusammenhängende Fragen finden Sie auf folgender Seite: Bundesfinanzministerium – FAQs Energiepreispauschale (EPP)
Im Rahmen des dritten Entlastungspakets wurde die Energiepreispauschale auf Rentnerinnen und Rentner ausgeweitet. Sie sollen die steuerpflichtige Einmalzahlung zum 1. Dezember 2022 erhalten.

Der Heizkostenzuschuss II wurde in einer Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes geregelt, die am 16. November 2022 in Kraft getreten ist. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger haben den Heizkostenzuschuss im ersten Halbjahr 2023 erhalten.

  • Wohngeldbeziehende erhielten für einen 1-Personen-Haushalt 415 Euro, für einen 2-Personenhaushalt 540 Euro und 100 Euro Zuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person.
  • Beziehende von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen 345 Euro.

Wer für den Zuschuss über das Wohngeld bereits berücksichtigt wird, kann den Zuschuss nicht noch einmal als BAföG- oder AFBG- oder BAB-Bezieher bekommen. Insgesamt gibt es jeden Zuschuss nur einmal.

Weiter Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie bei den »Häufig gestellten Fragen«: Häufig gestellte Fragen - Energieversorgung

Antworten auf weitere Fragen von Auszubildenden und Studierenden gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Heizkostenzuschuss - wer, was, wie?

Am 2. November 2022 haben Bund und Länder die Umsetzung der Wohngeldreform beschlossen, die ab dem 1. Januar 2023 Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen entlasten wird.

  • Bisher beziehen rund 640.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Durch Änderung der Einkommensgrenzen werden zukünftig zwei Millionen Haushalte Wohngeld beziehen.
  • Es wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente verankert.
  • Eine Klimakomponente soll die Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden ermöglichen, indem Wohngeldhaushalte bei den damit einhergehenden Kostensteigerungen entlastet werden.

Häufige Fragen und Antworten zur »Wohngeld Plus«-Reform finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): BMWSB - Startseite - FAQs zur "Wohngeld Plus" - Reform (bund.de)

Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 mit drei Entlastungspaketen umfassende Maßnahmen ergriffen, um Privatpersonen zu entlasten. Dazu zählen u.a. eine Kindergeld-Erhöhung, eine Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner sowie für Studierende, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, das 9-Euro-Ticket im Sommer 2022, das »Deutschland-Ticket« für die Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs bundesweit zum Preis von 49 Euro monatlich, die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie, die Entfristung der Home-Office-Pauschale und vieles mehr.

Mit wenigen Klicks zur passenden Fördermaßnahme für ein energieeffizientes Haus, Unternehmen oder die Kommune. Erfahren Sie mehr im Förderfinder des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): 
www.energiewechsel.de/foerderfinder

Für Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen sollen in Härtefällen zusätzliche Unterstützung erhalten, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden. Dazu stehen in Sachsen 20 Millionen Euro zur Verfügung.  Die Hilfen sind auf energieintensive Betriebe mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt, um tatsächlich nur besondere Härtefälle zu erfassen.

Im Freistaat gilt ein modulares und zeitlich gestaffeltes Programm:

  • Härtefallhilfe 2022: Kleine und mittlere Unternehmen ab mittlerer Energieintensität, die zwischen Juli bis Dezember 2022 von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, erhalten pauschale Unterstützungszahlungen von einem Zwölftel der Energiekosten 2022 für Gaskunden – wegen der Soforthilfe Gas – oder zwei Zwölfteln bei Strom und sonstigen Energieträgern. Je nach Entwicklung der Energiepreise sowie Mittelabfluss kann dieses Programmmodul im Jahr 2023 verlängert werden.
  • Ergänzend sollen im Programmmodul Härtefallhilfe Plus 2022 deutlich höhere Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden (80 Prozent der Mehrkosten für Energie im Leistungszeitraum – gedeckelt auf den steuerlichen Verlust). Dieses Modul zielt auf kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Kostensteigerungen in ihrer Existenz gefährdet sind. Durch Entscheidung einer einzuberufenden Härtefall-Kommission können Ausnahmen in Bezug auf die Antragssteller sowie die Leistungsvoraussetzungen und -höhe zugelassen werden.

Das Programm startet am 12. April 2023. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Für Unternehmen steht eine Berechnungshilfe zur Verfügung, mit deren Hilfe die Antragsberechtigung sowie die Höhe der Unterstützungsleistung errechnen können.

Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie auf der Seite der SAB: Förderrichtlinie Härtefallhilfen Energie für Unternehmen.
Die Beantragung läuft über das Förderportal der SAB: SAB Anmeldung. Registrierte Nutzerinnen und Nutzer wählen als Fördergegenstand »Härtefallhilfe Energie« aus. 

Für kleinere und mittlere Unternehmen gilt wie für private Haushalte:
Für 80% des Vorjahresverbrauchs wird:

  • beim Gas der Preis  auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt,
  • bei der Wärme der Preis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt,
  • beim Strom der Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Es handelt sich um Bruttopreise, d.h. alle Entgelte und Steuern sind eingeschlossen. Alle Preisbremsen gelten ab Januar 2023 und werden ab März rückwirkend ausgezahlt. Für den Energieverbrauch, der 80% des Vorjahresverbrauchs übersteigt, gelten Marktpreise.

Für die Industrie gilt:
Für 70% des historischen Verbrauchs wird

  • beim Gas der Preis auf 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt,
  • beim Strom der Preis auf 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Es handelt sich um Nettopreise, d.h. Steuern, Abgaben und Umlagen kommen noch hinzu. Beides gilt ab Januar 2023.

Hinweis: Ab dem 1. März 2023 stellt die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

Mehr Informationen: 

Die Kosten für den Dezember-Abschlag für den Dezember 2022 sind vom Bund übernommen worden. Die Einmalzahlungen soll die Kundinnen und Kunden von Gas und Fernwärme entlasten und den Zeitraum bis zur Gas- und Wärmepreisbremse bis zum Jahreswechsel 2022/23 überbrücken.

Für Haushalte und Unternehmen, konkret die privaten Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden, Vereine sowie sonstige private und öffentliche Einrichtungen, entfielen mit der Dezember-Soforthilfe im Dezember 2022 die Abschläge für Gas und Wärme. Dies dämpfte den Energiepreisanstieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher. 

Mehr Informationen:

Für Unternehmen in energieintensiven Branchen hat die Bundesregierung mit dem Energiekostendämpfungsprogramm ein Förderprogramm beschlossen, das durch Zuschüsse zu Energiekosten besondere Härten zielgerichtet abfedert.

Das Programm wurde bis 2024 verlängert. Vollständige Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf dieser Seite: BAFA – Energiekostendämpfungsprogramm

Mit wenigen Klicks zur passenden Fördermaßnahme für privatwirtschaftliche und kommunale Unternehmen. Erfahren Sie mehr im Förderfinder des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): www.energiewechsel.de/foerderfinder

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erteilt unter der Hotline 0800 0115 000 Erstauskünfte über das breite Angebot an Förderprogrammen zum Thema Energieeffizienz. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: BMWK – Förderberatung Energieeffizienz 

 

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