Aktuelle Meldungen
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Pressemeldungen der sächsischen Staatsregierung zum Stichwort Energie. Des Weiteren werden hier Neuigkeiten und Ergebnisse verortet, die Relevanz für die Lage der Energieversorgung haben.
Wichtige Meldungen
25.04.2023 – Antragstellung für Härtefall-Hilfen in Sachsen ab dem 8. Mai möglich
In Sachsen können Privatpersonen ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren.
- Vollständige Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL): Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden
05.04.2023 – Bundeskabinett verabschiedet Anpassungsnovelle für Energiepreisbremsen
Das Bundeskabinett plant, den Referenzpreis für Heizstrom wie auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde zu senken. Dies soll mit einer Anpassungsnovelle zum Strompreisbremsengesetz (StromPBG) umgesetzt werden. Bisher gilt auch für die niedrigeren Heizstromtarife der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh. Die dadurch entstandene soziale Ungerechtigkeit soll so ausgeglichen werden.
- Vollständige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Bundeskabinett verabschiedet Anpassungsnovelle für Energiepreisbremsen
30.03.2023 – Härtefallhilfen: Bund und Länder einigen sich auf Verwaltungsvereinbarungen
Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Die hierfür notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sind geeint und werden jetzt im nächsten Schritt unterzeichnet. Zudem wurden die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger festgelegt.
- Vollständige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Härtefallhilfen für Privathaushalte kommen – Bund stellt 1,8 Mrd. Euro bereit – Bund und Länder einigen sich auf Verwaltungsvereinbarungen
22.03.2022 – SMWA kündigt Härtefallprogramm für sächsischen Mittelstand an
Im Härtefallprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen sollen Härtefälle in der Energiepreiskrise unterstützt werden. Dazu stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm soll am 12. April 2023 starten. Bewilligungsstelle wird die Sächsische Aufbaubank (SAB).
- Pressemitteilung des SMWA: Energiepreiskrise: Härtefallprogramm stellt 20 Millionen Euro für sächsischen Mittelstand zur Verfügung
15./16.12.2022 – Bundestag und Bundesrat verabschieden Gas- und Strompreisbremse
Mit den Beschlüssen in Bundestag und Bundesrat sind Gas- und Strompreisbremse abschließend verabschiedet. Damit werden Millionen Haushalte, Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen und viele mehr spürbar entlastet. Neu im Gesetzespaket ist ein Härtefallfonds für die Nutzerinnen und Nutzer von Heizöl, Holz, Pellets, Kohle und Flüssiggas.
22.11.2022 – Regierung legt Gesetzesentwürfe für Strom- und Gaspreisbremse vor
Am 22. November hat die Bundesregierung Gesetzesentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse vorgelegt. Wichtigste Neuerung: Gas- und Strompreisbremse sollen ab Januar gelten und werden ab März rückwirkend ausgezahlt. Die Preisbremsen gelten für alle Kunden – das schließt Vereine, Sportstätten ebenso ein wie Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Auch Kommunen können von den Preisbremsen profitieren.
Stellungnahmen der sächsischen Staatsregierung:
02.11.2022 – Bund und Länder einigen sich auf wichtige Entlastungen
Am 2. November haben sich Bund und Länder auf wichtige Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt. Die Einigung betrifft:
- Soforthilfe im Dezember: Der Bund übernimmt die Abschlagszahlungen im Dezember für Gas und Wärme.
- Gas- und Wärme- und Strompreisbremse: Spätestens ab März 2023, eventuell rückwirkend für Februar kann ein Großteil des Verbrauchs von Gas und Wärme zu gedeckelten Preisen bezogen werden. Die Strompreisbremse wird ab Januar 2023 gelten.
- Viele weitere Entlastungsmaßnahmen wie das 49-Euro-Ticket, die Wohngeldreform und der Ausgleich der Kalten Progression
Mehr Informationen finden Sie hier: Spürbare Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger | Bundesregierung
10.10.2022 – »Gaspreis-Kommission« legt ersten Zwischenbericht vor
Die stark gestiegenen Preise der fossilen Brennstoffe bedeuten eine große und teils existenzielle Herausforderung für viele Privatpersonen und Unternehmen. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund eine unabhängige Kommission aus Expertinnen und Experten eingerichtet, die die Situation analysieren und Gegenmaßnahmen vorschlagen sollen. Am 10. Oktober legte die Kommission ihren ersten Zwischenbericht vor.
- Zum Zwischenbericht: BMWK - Sicher durch den Winter
- Informationen zur »Gaspreis-Kommission« beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWK - Unabhängige ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme
- Statement von Energieminister Günther zu Vorschlägen der »Gaspreis-Kommission« (sachsen.de)
29.09.2022 – Bundesregierung stellt Mittel für Strom- und Gaspreisbremse bereit.
Am 29. September hat die Bundesregierung verkündet, dass neben der Strompreisbremse auch eine Gaspreisbremse eingeführt wird. Es werden Mittel in Höhen von 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, aus denen auch Gas- und Strompreisbremse finanziert werden. Die konkrete Ausgestaltung wird aktuell unter Hochdruck erarbeitet.
- Mehr Informationen der Bundesregierung: Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro | Bundesregierung
- Stellungnahmen der Staatsregierung:
01.09.2022 – Sächsischer Energiegipfel
Am 1. September haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Energieversorgung, Wohnungswirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der Verbraucherschutzzentrale mit der sächsischen Staatsregierung zu einem Energiegipfel getroffen.
Im Ergebnis des Energiegipfels steht eine »Gemeinsame Erklärung zur Energiekrise«, deren oberste Priorität die Versorgungssicherheit, die Vermeidung erheblicher Belastungen für die Bevölkerung und Wirtschaft und sozialer Schieflagen darstellt.